Unsere Gewässer
Hier findest du alle nötigen Informationen zu unseren Angelgewässern. Sie sind unterteilt in Lanstroper See, Vereinsgewässer und Verbandsgewässer. Je nach Auswahl könnt ihr dort außerhalb der Schonzeiten ganzjährig angeln. Aufgrund vieler Nachfragen über die aktuellen fischereilichen Beschränkungen an der Vereinslippe sei an dieser Stelle auf die Homepage des Fischereivereins Lünen verwiesen, auf der ständig die aktuellen Neuigkeiten darüber eingesehen werden können. Ansonsten hier noch einmal die Richtlinien zur Bestimmung der Fischereibeschränkungen, wie sie auch auf der letzten JHV vorgestellt wurden: – Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten (gültige Angelstrecken und Schonzeiten) zum Download:– Wasserrichtlinen zum Download:
Lanstroper See
Alle Mitglieder im Angel- und Sportverein Lünen-Mitte e.V. von 1950 können aktives Mitglied am Lanstroper See werden. Das Angeln wird durch eine eigene Gewässerordnung „Lanstroper See“ geregelt, die Bestandteil der Satzung des ASV Lünen-Mitte e.V. 1950 ist. Einzelheiten zum Angeln sowie zu Pflichtarbeit am Lanstroper See sind der Satzung zu entnehmen.
Der Lanstroper See entstand 1963 durch Bergsenkungen, als die tiefste Stelle den Grundwasserspiegel erreichte. Wo heute der See liegt, verlief noch 1963 eine Straße. Die Bergsenkungen bewirkten auf die Landschaft einen Höhenunterschied von ca. 14 Metern. So musste 1965 dann auch die Straße Friedrichshagen dem See weichen und wurde verlegt.
Der Kohleabbau fand in bis zu ca. 800 Metern tiefe unter dem See statt. Durch die Überschneidung von mehreren Flözen konnte ein so starker Höhenunterschied erst entstehen. Viele Einwohner aus Lanstrop kennen noch die kleineren Erdstöße, die von 1991 bis 1996 in Lanstrop auftraten. Diese Erdstöße waren die Auswirkungen des Kohleabbaus in unserer Gegend. Immerhin wurden damals Erdstöße mit 2,7 auf der Richterskala gemessen. Allerdings gehört das auch schon längst der Vergangenheit an, da der Kohleabbau in dieser Gegend seit ca. 1999 eingestellt wurde.
Da der Lanstroper See nur 4 Meter tief ist, erwärmt sich das Wasser auf einer Fläche von 8 ha sehr rasch. Dieses ist somit ein bevorzugter Lebensraum für Pflanzen und seltene Vogelarten geworden. Eine Hälfte des Lanstroper Sees wurde daher zum Naturschutzgebiet erklärt. Der See ist ein Durchzugsbiotop für Vögel im Herbst und Frühjahr.
Die Lippe zwischen Werne und Lünen (75,5 km bis 93,5 km)
Lippestrecke des Fischereiverein Lünen e.V. | |||
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Fischereirechtliche Beschränkungen am Nordufer | |||
Flusskilometer | Angelverbot ganzjährig | 01.03 bis 31.08. | 01.10. bis 31.03. |
75,50 km – 81,80 km | 79,10 km – 79,70 km | ||
82,40 km – 84,50 km | 82,40 km – 83,20 km | ||
84,80 km – 85,60 km | |||
88,20 km – 91,40 km | 90,80 km – 91,60 km | ||
92,40 km – 93,50 km | |||
Fischereirechtliche Beschränkungen am Südufer | |||
Flusskilometer | Angelverbot ganzjährig | 01.03 bis 31.08. | 01.10. bis 31.03. |
75,50 km – 76,25 km | 79,10 km – 79,60 km | 82,10 km – 82,70 km | 77,80 km – 78,60 km |
77,90 km – 84,50 km | 82,70 km – 83,30 km | 83,30 km – 84,40 km | |
Lippestrecke des Landesfischereiverbandes e.V. | |||
Folgende Strecken sind zum Angeln freigegeben | |||
Flusskilometer | Angelverbot ganzjährig | 01.03 bis 31.08. | 01.10. bis 31.03. |
68,15 km – 73,21km | beidseitig | ||
84,50 km – 84,80 km | beidseitig | ||
84,80 km – 126,00 km | südliches Ufer | ||
149,40 km – 160,00 km | südliches Ufer | ||
85,60 km – 88,20 km | nördliches Ufer | ||
91,55 km – 92,42 km | nördliches Ufer | ||
93,50 km – 125,50 km | nördliches Ufer |
Horstmarer See
Der Horstmarer See wurde als Teil der Landesgartenschau angelegt und gefüllt von 1993-1994.
Seine Fläche beträgt 9,35 ha. Die größte Tiefe beträgt 6,50 Meter.
Für den Horstmarer See wird ein gesonderter Fischereierlaubnisschein benötigt.
Der See liegt in unmittelbarer Nachbarschaft vom Datteln-Hamm-Kanal.
Notwendige Wasserzuführungen in den See geschehen von dort aus mit Kanalwasser.
ie Wassergüte des Sees wird ständig durch das Kreisgesundheitsamt überwacht, da der See im Sommer als Badegewässer genutzt wird.
Der See ist auf eine Bestandsregulierung angewiesen. Angestrebt wird ein Bestand aus 70% Friedfisch und 30 % Raubfisch.
Momentan ist ein Friedfischbestand aus Brasse, Plötze, Rotfeder, Schleie, Karpfen, Gründling, Ukelei und Güster vorzufinden.
Als Raubfische sind Aal, Barsch, Hecht, Zander und Regenbogenforelle vorzufinden.
Im Seepark, zugänglich von der Strasse Baukelweg, befindet sich auch das Vereinsheim des Fischereivereins Lünen e.V.
Achtung
Wenn auf dem See eine rote Boje gesetzt ist, ist das Raubfischangeln nicht erlaubt! (Besatzmaßnahme)
Allgemeine Informationen zu den Verbandsgewässern
Bei allen in dieser Rubrik aufgeführten Gewässern gelten die Streckenangaben für den Fischerei-Erlaubnisschein des:
Landesfischereiverband
Westfalen und Lippe e.V.
Von-Vincke-Str. 4
48143 Münster
Tel.: 0251 / 5 66 18
Bestimmungen aus dem Fischerei-Erlaubnisschein des LFV
Die Bestimmungen gelten für alle Gewässer und Gewässerstrecken des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.
- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
- Die Beschilderung von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist zu beachten. Sofern Angelverbot besteht, darf der betreffende Bereich nicht beangelt und auch nicht betreten werden.
- Die Verwendung lebender Köderfische ist bis auf weiteres nicht gestattet.
Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie abends aufgebaut und morgens wieder abgebaut werden. - Fischereirechtliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den Landesfischereiverband.
- Bei der Einrichtung von Angelplätzen sind die Uferbefestigungen und Bepflanzungen zu schonen. Die Angelplätze sind peinlich sauber zu halten.
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Erlaubnisschein und Fischereischein sind auf Verlangen auszuhändigen, Fanggeräte und gefangene Fische ggf. vorzuzeigen.
- Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bedingungen sowie Verstöße gegen die fischereirechtlichen Bestimmungen und gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit werden unter anderem mit dem entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheins geahndet.
- Der Verkauf gefangener Fische ist nicht erlaubt.
- Fänge von markierten Fischen sind sofort mit genauen Angaben zu melden.
- Eisangeln ist verboten.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht gestattet.
- Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. haftet nicht für Unglücksfälle und Schäden.
- Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins die Bestimmungen an. Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Schonzeiten und Mindesmaße. – Im übrigen gilt die Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V..
Dortmund-Ems-Kanal
Von km 1,44 bis km 138,3 (ausgenommen sind der Industrie- und Hardberghafen in Dortmund, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)
Erlaubte Fanggeräte
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden.
Rhein-Herne-Kanal
Von km 0,16 bis km 45,60 (ausgenommen ist die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238)
Erlaubte Fanggeräte
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden
Wesel-Datteln-Kanal
Von km 0,23 bis km 60,20 (ausgenommen ist die Strecke von km 37,50 bis km 38,40)
Erlaubte Fanggeräte
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden.
Datteln-Hamm-Kanal
Von km 0,00 bis km 47,19 (ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis km 34,88 (Nordseite) und 32,79 bis 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3)
Erlaubte Fanggeräte
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden.
Holtwicker See (Rosendahl-Holtwick bei Coesfeld)
Ehemaliger Baggersee in netter abgeschiedener Lage, bei der ersten Suche sollte man sich etwas mehr Zeit nehmen. Zu dem Fischbestand liegen keine Angaben vor. Nach Aussagen einiger anderer Angler sind sehr gute Karpfen und auch Hechte im See.
Fahrzeuge sind nicht direkt am See, sondern nur auf dem Parkplatz für LFV-Mitglieder abzustellen. (ca. 50m Fußweg)
Anfahrt
B 474 von Coesfeld Richtung Ahaus, in Holtwick links auf die K 34 Richtung Gescher, ca. 1,3 km hinter Bahnübergang scharfe linkskurve; nicht der Kurve folgen, sondern geradeaus, Napoleonsweg; nach 2 km links über unbefestigten Wirtschaftsweg bis zum See.
Erlaubte Fanggeräte
2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung
2 Karpfen pro Tag
Bierder See (Stadt Petershagen)
Anfahrt
BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Abfahrt Porta Westfalica/Minden, B 482 Richtung Minden-Nienburg bis zur Abfahrt Lahde (ca. 20 km), in Lahde Richtung Bierde, dort dem Hinweisschild „Kieswerk“ folgen.
Erlaubte Fanggeräte
2 Angelruten mit je einem Haken 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung
3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag
Friller See (Gemeinde Frille)
Anfahrt
BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Abfahrt Porta Westfalica/MInden, B 482 Richtung Minden/Nienburg bis zur Abfahrt Wietersheim. Vor dem Rasthaus Wietersheim links bis zur nächsten Querstrasse (altes Mühlengebäude), dort links abbiegen über die Bundesstrasse, LFV-Gewässer mit Parkplatz links von der Strasse!
Erlaubte Fanggeräte
2 Angelruten mit je einem Haken 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung
3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag
Offlumer See (Neuenkirchen bei Rheine)
Anfahrt
BAB 1 (Hansalinie), Abfahrt Münster Nord, dann B 54 bis Steinfurt, von dort über die B 499 Richtung Neuenkirchen, dort B 70 Richtung Wesel, bei Naarmann rechts abbiegen.
Erlaubte Fanggeräte
2 Angelruten mit je einem Haken 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung
2 Karpfen und 2 Zander pro Tag
Besondere Bestimmungen
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden. Den Anordnungen der Betriebsführung der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH ist Folge zu leisten. Die am Offlumer See befindlichen Gurtband-Förderanlagen dürfen weder überquert noch unterquert werden. Der Inhaber des Erlaubnisscheins haftet für jeden von ihm, insbesondere auch zum Nachteil der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH, angerichteten Schaden.
Wichumer See bei Heek (Gemeinde Nienborg)
Anfahrt
Über B 70 oder BAB 31 nach Heek, L 574 nach Nienborg bis Kreuzung Hauptstrasse/Eper Strasse (Autohaus Wiemers), links in Ossenkamp einbiegen, Dinkel und BAB überqueren, 100 m hinter der BAB rechts einbiegen, nach 600 m LFV-Parkplatz und Gewässer. Von Ochtrup kommend über die L 573 nach Nienborg, Hauptstrasse überqueren, s.o.
Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt werden (Beschilderung beachten).
Erlaubte Fanggeräte
2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung
2 Karpfen pro Tag
See bei Ochtrup-Weiner (Nienborger Damm)
Anfahrt
BAB 31, Abfahrt Gronau-Ochtrup und weiter auf der B 54 n nach Ochtrup, an der 1. Ausfahrt die B 54 n verlassen und Richtung Heek-Nienborg (L 573, Ochtruper Landstrasse) fahren; Gewässer liegt nach ca. 1 km auf der rechten Seite, neben einem Modellflugplatz. Von Münster auf der B 54 bis Kreuzung mit der B 70; dort Richtung Ahaus, nach ca. 2 km auf die B 54 n, dann weiter wie oben.
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich.
Erlaubte Fanggeräte
2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung
2 Karpfen pro Tag
Emmerstausee (Gemeinde Schieder)
Anfahrt
Von Paderborn in Richtung Hameln (B 1) bis Abfahrt Höxter/Schieder-Schwalenberg, auf der B 239 durch die Ortschaften Belle und Wöbbel bis Schieder.
Angelstrecken und Beschränkungen siehe Erlaubnisschein!
See Höxter-Godelheim (Gemeinde Höxter)
Anfahrt
B 64 von Paderborn in Richtung Höxter, in Höxter-Godelheim zur Freizeitanlage abbiegen
Angelstrecken und Beschränkungen siehe Erlaubnisschein!